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Veränderung bei Testpflicht, Übersicht Quarantäneregeln

Aufhebung der Testpflicht für bereits immunisierte Personen:
Gemäß der letzten Schulmail entfällt ab Montag, 28. Februar 2022, die Testpflicht für bereits immunisierte Personen (also vollständig geimpfte oder genesene Personen). Zukünftig müssen also nur solche Personen zwingend getestet werden, die noch nicht immunisiert sind (sog. 3-G-Regel). Wer von der Testung ausgenommen werden will, muss seinen / ihren Immunstatus nachweisen können (bei Klassenleitung, Tutor_innen). Schülerinnen und Schüler können aber nach persönlicher Entscheidung weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen. Im Übrigen wird an allen weiterführenden Schulen das eingeführte Testverfahren mit wöchentlich drei Antigen-Selbsttests in der Schule fortgeführt. Da am Montag 28.02. der bewegliche Ferientag (Rosenmontag) liegt, findet am KWG die nächste Selbsttestung am Dienstag, 01.03. statt.

Hier finden Sie eine Übersicht über die derzeit gültigen Quarantäneregelncorona_schaubild2022_02_15.jpeg

Schulmail: https://www.schulministerium.nrw/17022022-aenderung-der-testverfahren-den-schulen-des-landes-nordrhein-westfalen .

 

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