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Mittwoch, 14 April 2021 16:13

Wechselunterricht / individuelle Beratung (Stand 23.04.2021)

Das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist in Kraft getreten. 
Für das KWG ergeben sich zunächst keine wesentlichen Änderungen zu den bestehenden Regularien:

  • Weiterhin setzt die Teilnahme von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften am Präsenzunterricht wöchentlich zwei Tests voraus. An dieser Stelle bedanken wir uns für die breite Unterstützung der Selbsttests an der Schule, die bisher völlig problemlos abgelaufen sind und glücklicherweise alle negativ waren. Mittlerweile ist das Testen zur Routine geworden. Im Falle eines positiven Tests werden Sie umgehend informiert. Wir begleiten Ihr Kind, bis es abgeholt werden kann. Wir müssen bei einem positiven Testergebnis das Gesundheitsamt informieren.
  • Der Schulbetrieb findet aufgrund der angespannten Pandemielage grundsätzlich bis auf Weiteres nur im Wechselunterricht statt. Abschlussklassen sind davon ausgenommen. 
  • Bei einer regionalen Inzidenz von mehr als 165 ist Präsenzunterricht untersagt. 

In einer aktuellen Schulmail werden die Details dargestellt: https://www.schulministerium.nrw/22042021-informationen-zum-schulbetrieb-ab-26-april-2021

Derzeit finden in allen Lerngruppen individuelle Gespräche mit einer Rückmeldung zum aktuellen Leistungsstand statt. Bitte zögern Sie nicht einen Beratungstermin mit einer Lehrkraft zu vereinbaren. Sie erreichen alle Lehrkräfte über ihre dienstliche EMail-Adresse. Natürlich können Sie auch über das Sekretariat der Schule einen Beratungstermin vereinbaren.
Wir nehmen in jedem Fall mit Ihnen Kontakt auf, wenn sich einmal nicht ausreichende Leistungen zeigen sollten.

Am 23.04. findet die erste schriftliche Abiturprüfung statt. Wir wünschen unserer zukünftigen Abiturientia viel Erfolg!

Ab dem 19.04. starten wir in den Wechselunterricht in den Jahrgängen 5-EF. Die vor den Ferien gebildeten Gruppen bleiben bis auf ganz wenige Änderungen bestehen. Wir setzen unser Zeitraster fort und starten daher am 19.04. mit der Gruppe B. So können auch die bereits angekündigten und eingeplanten Termine für Klassenarbeiten und Klausuren bestehen bleiben.

Gruppe B: Unterricht Mo (19.04.) MI (21.04.) FR (23.04.) DI (27.04.) DO (29.04.)
Gruppe A: Unterricht DI (20.04.) DO (22.04.) MO (26.04., bew. Ferientag) MI (28.04.) FR (30.04.)

Seit dem 12. April gilt die Pflicht zur Testung in den Schulen in NRW. Das Schulministerium schreibt vor, dass die Teilnahme an wöchentlich zwei Selbsttests Voraussetzung für den Aufenthalt in der Schule und zur Teilnahme am Präsenzunterricht ist (vgl. Vorgaben des Schulministeriums in der Schulmail vom 14.04.).

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