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Montag, 30 März 2020 19:18

E: Leistungsbeurteilung, Versetzung, Zeugnisausgabe (Stand 17.06.2020)

Zeugnisausgabe:

Die Zeugnisse werden am jeweils letzten Präsenztag der Klasse von der Klassen- / Jahrgangsstufenleitung ausgegeben: 

JG 9: 22.06.2020; JG 8: 23.06.2020; JG 7: 24.06.2020; JG 6: 25.06.2020; JG 5: 26.06.202; Q1: 24.06.2020; EF: 26.06.2020

Notenmitteilung:

Im Präsenzunterricht erhalten alle Schüler_innen eine Mitteilung zum Leistungsstand. Wenn sich Schüler_innen und Fachlehrkräfte nicht mehr im Präsenzunterricht sehen können, nehmen die Fachlehrkräfte  Kontakt mit den Familien auf, falls sich die Note im Vergleich zum Halbjahresergebnis verschlechtert hat oder bei denen die Note 4- oder schwächer auf dem Zeugnis stehen wird.

Sekundarstufe I: Übergang in die nächsthöhere Klasse, Versetzung, Wiederholung

Das Schulministerium hat für dieses Schuljahr festgelegt, dass die Schüler_innen ohne Versetzung in die nächsthöhere Klasse 7- 9 übergehen, es sei denn, die Versetzung ist mit einem Abschluss (z.B. mittlere Reife) oder einer Berechtigung verbunden. Die Klassen- / Jahrgangsstufenkonferenz wird aber den Verbleib in der bisherigen Klassenstufe empfehlen, wenn ein_e Schüler_in dadurch besser gefördert werden kann. Die letzte Entscheidung treffen die Eltern oder die volljährigen Schüler_innen.
Leistungsbewertung: Die Leistungen der Schülerin oder des Schülers sollen im zweiten Schulhalbjahr auf der Gesamtentwicklung während des ganzen Schuljahres unter Einbeziehung der Zeugnisnote im ersten Halbjahr beruhen. Engagierte und gute Leistungen während des „Lernens aus der Distanz“ sollen positiv berücksichtigt werden können. Verbesserungsprüfungen und Nachprüfungen über das gewohnte Maß hinaus sollen es erlauben, den Abschluss oder die Berechtigung nachträglich zu erwerben. Wiederholt ein_e Schüler_in freiwillig das Schuljahr 2019/2020 oder tritt spätestens am Ende des ersten Schulhalbjahres 2020/2021 in die vorherige Klasse zurück, soll dies nicht auf die Höchstverweildauer angerechnet werden.

Sekundarstufe II: Leistungsnachweise und Leistungsbewertung, Nachprüfung

Die landeseinheitlich zentral gestellte Klausur in der Einführungsphase entfälltSchülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2019/2020 die Einführungsphase besuchen, gehen ohne Versetzung in die Qualifikationsphase über. Im zweiten Schulhalbjahr der Q1 wird nur eine Klausur in den schriftlichen Fächern geschrieben. Bei der Bildung der  Kursabschlussnote aus den Endnoten beider Beurteilungsbereiche (schriftliche / sonstige Leistungen) kann zugunsten der Schülerin oder des Schülers abgewichen werden. Nachprüfungen in Fächern mit vier oder weniger Punkte der einfachen Wertung sind möglich. Eine Nachprüfung ist nicht möglich in Fächern, die mit null Punkten abgeschlossen wurden.

Nachprüfung zum Erwerb von Abschlüssen der Sekundarstufe I: Eine Zulassung zur Nachprüfung zum Erwerb eines dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschlusses oder des mittleren Schulabschlusses ist auch dann möglich, wenn die Verbesserung um eine Notenstufe in mehr als einem Fach erforderlich ist, um einen Abschluss oder eine Berechtigung zu erwerben. Es finden dann mehrere Prüfungen statt.

Erwerb der Fachhochschulreife (schulischer Teil): Zur Nachprüfung für den Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife liegen erweiterte Möglichkeiten vor.

Beratung: Leider kann es in diesem Schuljahr keinen regulären Elternsprechtag mehr geben. Die Klassen- und Jahrgangsstufenleitungen, die Erprobungs-, Mittel- und Oberstufenkoordination steht genauso wie die Schulleitung für Beratungsgespräche zur Verfügung. Wir werden in jedem Fall eine individuelle Möglichkeit finden eine gründliche Beratung durchzuführen.

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